Förderungen
CO2 Laser durch Faserlaser ersetzen
CO2 Laser durch Faserlaser ersetzen
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die zur Energie-und Ressourceneinsparung und der damit verbundenen Reduktion der CO2-Emissionen in Deutschland beitragen. Förderfähig sind Investitionen in den vier Modulen Querschnitts-technologien (Modul 1), Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Modul 2), Mess-,Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software (Modul 3) sowie Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4).
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige sowie Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.
Wie erfolgt die Förderung?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, dessen Höhe von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten beträgt. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von zehn Prozent. In Modul 2 beträgt die Förderung bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten. In Modul 4 werden max. 500 Euro, für KMU max. 900 Euro, pro jährlich eingesparter Tonne CO2 gefördert. Der Zuschuss in Modul 1 ist auf maximal 200.000 Euro, in den Modulen 2 bis 4 auf maximal 10 Millionen Euro pro Maßnahme begrenzt.